Description
Die UEbernahme der Behandlung eines Patienten durch den Heilkundigen stellt einen Schlusselpunkt im Arzt-Patienten-Verhaltnis dar. Das “unfreiwillige UEbernahmeverschulden” bezeichnet hierbei eine Situation, in welcher der Arzt ohne Not, sowie gegen besseres Wissen und Koennen, eine Behandlung ubernimmt, da er sich dazu gedrangt sieht. Die vorgenommenen medizinischen Massnahmen kann er unter diesen Umstanden nicht nach dem sogenannten “Facharztstandard” durchfuhren. Dabei bedeutet die Unfreiwilligkeit der Behandlungsubernahme nicht notwendigerweise, dass vorwerfbares Fehlverhalten des Arztes vorliegt. Als Schwerpunkt dieser Studie wird die mit dem UEbernahmeverschulden zusammenhangende Problematik der Haftung des Arztes diskutiert. Dabei werden wesentliche Aspekte anhand der geltenden Rechtsprechung entwickelt und moegliche Loesungsansatze vorgestellt.




